Meldung auswärtiger Aufenthalt Halten Sie sich während der Woche z. B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Erwerbstätigkeit nicht in Jegenstorf sondern in einer anderen Gemeinde auf und kehren regelmässig an den Wochenenden nach Jegenstorf zurück? Dann ist uns der auswärtige Aufenthalt via Online Formular oder direkt am Schalter zu melden. Aufgrund der Gesetzesänderung per 1. Februar 2024 werden im Kanton Bern keine Heimatausweise mehr benötigt. Sie erhalten daher lediglich eine Rechnung für die anfallende Gebühr. Bei einem Aufenthalt ausserhalb des Kantons Bern senden wir Ihnen die Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt mit Rechnung per Post. Beim auswärtigen Aufenthalt verbleiben der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden die Steuerpflicht und das Stimm- und Wahlrecht in Jegenstorf. Gebühr: CHF 20.00 / Verlängerung: CHF 10.00. | | | Meldung auswärtiger Aufenthalt
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Geburtsschein | | | Geburtsschein
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Todesschein | | | Tod
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Wegzug/Abmeldung Wegzug innerhalb der Schweiz Wir bitten Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abzumelden. Wir benötigen dafür die folgenden Unterlagen: Schweizer Bürger:innen Amtliches Dokument (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis) Ausländische Staatsangehörige Ausländerausweis Wegzug ins Ausland ohne Abmeldung Bei vorübergehenden Auslandaufenthalten von weniger als einem Jahr - mit anschliessender Rückkehr nach Jegenstorf - erfolgt keine Abmeldung. Bitte teilen Sie den Einwohnerdiensten die Abwesenheit trotzdem mit (Kehrichtgebühren, Korrespondenzen etc.). Wegzug ins Ausland mit Wohnsitznahme Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland benötigen die Einwohnerdienste eine Zustelladresse in der Schweiz. Damit die steuerlichen Angelegenheiten vor dem Wegzug geregelt werden können, sollte die Abmeldung einen Monat vor der Abreise erfolgen. Vorgängig ist das Formular "Wegzug ins Ausland" beim Steuerbüro einzureichen. | Wegzug ins Ausland_Deklaration
| | eUmzug
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Zuzug/Anmeldung Wir bitten Sie, sich innerhalb von 14 Tagen via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste anzumelden. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen: Schweizer BürgerInnen - Amtliches Dokument (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis)
- wenn verheiratet Familienausweis / Geburtsscheine Kinder
- wenn getrennt/geschieden:Trennungsvereinbarung oder Scheidungsurteil, evtl. Vereinbarung gemeinsames Sorgerecht / Geburtsscheine Kinder
- Mietvertrag
Ausländische Staatsangehörige - Abmeldebestätigung Wegzugsgemeinde / -land
- gültiger Reisepass / ID-Karte / Personalausweis
- Ausländerausweis
- wenn verheiratet: Familienbuch / Eheschein / Geburtsscheine Kinder
- wenn getrennt/geschieden:Trennungsvereinbarung oder Scheidungsurteil evtl. Vereinbarung gemeinsames Sorgerecht / Geburtsscheine Kinder
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag / Untermietvertrag
- Krankenkassennachweis
| | | eUmzug
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Jugendarbeit | | | https://www.rekja.ch/rekja/
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Tagesschule | | | Tagesschule
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Kindertagesstätte KiwJ | | | Gemeinde - Schule/Bildung - Vorschulangebote KiwJ Jegenstorf
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Wohn- und Pflegezentrum Rotonda | | | http://www.stiftung-rotonda.ch/index.php?c=wohnpflegezentrum&l=de
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Spitex | | | http://www.spitex-grauholz.ch/kontakt/erreichbarkeit/
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Anmeldung Hund / Hundesteuer Im August wird den registrierten Hundehaltern die Hundetaxe für das laufende Jahr automatisch in Rechnung gestellt. Die Taxe wird jährlich im fraubrunner anzeiger und auf der Homepage unter Gebühren und Abgaben publiziert. Von der Taxe befreit werden auf Gesuch hin speziell ausgebildete Hunde. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Halter nachgewiesen werden können. Ebenfalls befreit sind Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind. Änderungen wie Adresswechsel, Besitzerwechsel oder Todesfall des Hundes sind umgehend der Finanzverwaltung zu melden. | | | Anmeldung neuer Hund https://dev-jegenstorf.gemeinde.ch/de/verwaltung/formulare/an-abmelden-hunde.php
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Versicherungsausweis - bestellen | | | Bestellung Versicherungsausweis
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Sozialdienst - Angebot | | | Gemeinde - Soziale Einrichtungen
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Entlastungsdienst - organisieren | | | Entlastungsdienst
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Schulzahnarzt, Schularzt - anmelden | | | http://www.jegenstorf.ch/schule/angebote/gesundheit/schulzahnarzt.php
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Suchthilfe und Prävention - Angebot einsehen | | | Suchtberatung
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Pilzkontrolle Zollikofen | | | http://www.zollikofen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=11813
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Trinkwasser Die Gemeinde Jegenstorf bezieht ihr Trinkwasser von zwei verschiedenen Wasserversorgungen. Die Ortsteile Jegenstorf und Münchringen sind an die Wasserversorgung Emmental Trinkwasser (Gemeindeverband) angeschlossen. Die Ortsteile Ballmoos und Scheunen sind an die Wasserversorgung Saurenhorn (Gemeindeverband) angeschlossen. Pläne aus dem Leitzungsnetz der Emmental Trinkwasser und der Wasserversorgung Saurenhorn können bei der Bauverwaltung kostenlos im PDF-Format bezogen werden. Auszüge in DXF/DWG sind kostenpflichtig bei Emmental Trinkwasser oder Saurenhorn zu beziehen. Die einmaligen Anschussgebühren für Wasser werden per 01. Januar 2025 erhöht (gilt nur für Emmental Trinkwasser). Die aktuellen Ansätze siehe unter Gebühren und Abgaben 2025. | Gebühren und Abgaben 2024 Gebühren und Abgaben 2025
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Arbeitslosigkeit - anmelden | | | Anmeldung zur Arbeitsvermittlung direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlung
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AHV-Rente / Hilflosenentschädigung Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, muss ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren und für Männer mit 65 Jahren. Ein Vorbezug um 1 oder 2 Jahre oder Aufschub bis 5 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Schweiz wohnende Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn: - sie in schwerem, mittlerem oder leichtem Grad hilflos sind;
- die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat;
- kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.
| | | Altersrente / Hilflosenentschädigung
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Kindergarten - anmelden | | | Anmeldung Kindergarten
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Primarschule - anmelden | | | Schuladministration
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Sekundarschule - anmelden | | | Schuladministration
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Festwirtschaft - Gesuch einreichen | | | Formulare Gastgewerbe
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Bibliothek | | | Gemeinde - Freizeit und Kultur - Bibliothek /de/gemeinde/freizeit-kultur-vereine/bibliothek.php
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Baugesuch - einreichen Baugesuche müssen via eBau eingereicht werden. Der Link zu eBau ist auf der Startseite. Ob für ein Bauvorhaben eine Baubewilligung erforderlich ist, ist im kantonalen Baugesetz (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 und 5) geregelt. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung gerne Auskunft. Obwohl das Baugesuch elektronisch eingereicht wird, ist bei der Bauverwaltung das Baugesuch mit allen Beilagen in Papierform in zwei Exemplaren einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Formulare und Baupläne original unterschrieben und datiert sind. Weitere Info’s finden Sie im Leitfaden für Baugesuchsteller (siehe unter Dokumente). Je nach Art des Bauvorhabens sind die Formulare 5.0 - 5.8 erforderlich. Sie können auf der Webseite des Kantons Bern heruntergeladen werden. In eBau sind auch das Meldeformular Solaranlagen und die Meldung Wärmeerzeugerersatz zu finden. Sie können es digital ausfüllen und einreichen. Eine Einreichung in Papierform ist bei diesen Meldungen nicht notwendig. Baugesetz Baubewilligungsdekret Bauverordnung Baupublikationen werden jeweils im fraubrunner anzeiger publiziert. Die Auflageakten können über eBau oder innert der festgelegten Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung eingesehen werden. | Zustimmung Nachbar Zustimmung Näherbaurecht
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Amtliche Vermessung / Grundbuchpläne - Auszüge bestellen | | | Datenbestellung Amtliche Vermessung
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Öffentlicher Verkehr - RBS | | | Haltestelle Jegenstorf
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Schiesspflicht - erfüllen | | | Schiesswesen
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Sektionschef an- und abmelden | | | Sektionschefs
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Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen Haben Sie etwas verloren oder etwas gefunden? Melden Sie sich auf dem Fundbüro der Gemeindeschreiberei, Tel. 031 763 16 16 Bei entlaufenen oder zugelaufenen Tieren kann Ihnen die Meldestelle für Findeltiere weiterhelfen. | | | Kantonalen Meldestellen für Findeltiere
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Freiwillige Feuerwehr - anmelden Die Feuerwehr Regio Jegenstorf sucht neue, einsatzfreudige und motivierte Bürgerinnen und Bürger zwischen 20 und 50 Jahren, welche interessiert sind, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Bei Fragen wenden Sie sich an den Kommandanten
Mirco Friedli feuerwehr@jegenstorf.ch | | | Feuerwehr Regio Jegenstorf
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Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen Das Gesuch für Erlass kann nach Vorliegen der defintiven Veranlagung des entsprechenden Steuerjahres beim Steuerbüro Jegenstorf eingereicht werden. | | | Steuerverwaltung des Kantons Bern
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Steuererkärung ausfüllen Steuerpflichtige Personen, welche nicht der Quellensteuer unterstellt sind, müssen jedes Jahr die Steuererklärung für Einkommens- und Vermögenssteuer ausfüllen. Ab dem 18. Altersjahr ist das Ausfüllen der Steuererklärung Pflicht. | | | Steuerverwaltung des Kantons Bern
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Abmeldung Hund | | | Abmeldung Hund
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Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen | | | Fristverlängerung Online
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Wohnsitzbestätigung bestellen Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Das Dokument kann direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen oder via Online Formular bestellt werden. Die Kosten betragen CHF 20.00. | | | Wohnsitzbestätigung bestellen https://dev-jegenstorf.gemeinde.ch/de/verwaltung/formulare/wohnsitzbestaetigung.php
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Pass- und Identitätskarte | Pass- und Identitätskarte
| | So bestellen Sie einen Pass oder eine Identitätskarte
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Lernfahrausweis bestellen | | | Lehrnfahrausweis bestellen
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Polizeiliche Beratungsstellen | | | https://www.police.be.ch/de/start/dienstleistungen/beratung--referate--schulungen.html
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Umzug innerhalb Gemeinde Sie ziehen innerhalb von Jegenstorf um? Bitte melden Sie uns Ihren Umzug innerhalb von 14 Tagen mit einem amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis) bzw. Ausländerausweis und Pass am Schalter der Einwohnekontrolle oder via eUmzug. Die Gebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person. | | | eUmzug
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Schulsozialarbeit | | | Schulsozialarbeit
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Der Jegenstorfer | | | Aktuelles - Infoblätter
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Abwasser Das Kanalisationsnetz der Gemeinde Jegenstorf ist an die Abwasserreinigungsanlage des Gemeindeverbands ARA Moossee-Urtenenbach angeschlossen. Dem Gemeindeverband ARA Moossee-Urtenenbach sind 13 Gemeinden angeschlossen. Bei der Bauverwaltung erhalten Sie kostenlos Auszüge mit dem eingezeichneten Verlauf von Abwasserleitungen als PDF-Datei. Auszüge in DXF/DWG sind kostenpflichtig bei der RISTAG Ingenieure AG zu beziehen.
Zuständig für die Nachführung des Leitungskatasters ist RISTAG Ingenieure AG, Eigerweg 4, 3322 Urtenen-Schönbühl. Die einmaligen Anschussgebühren für Abwasser werden per 01. Januar 2025 erhöht. Die aktuellen Ansätze siehe unter Gebühren und Abgaben 2025. | Gebühren und Abgaben 2024 Gebühren und Abgaben 2025
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Stromversorgung | | | Elektra Fraubrunnen
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Gasleitung | | | Localnet Gasanschluss
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Baukontrolle Die Baukontrolle / Baupolizei ist zuständig für - die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung
- die Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und –hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben
- die Wiederherstellung des rechtsmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen
- die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen
- Durchführung Pflichtkontrollen (Schnurgerüstabnahme, Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz und die Kontrolle von Versickerungsanlagen
Für die Meldung des Baubeginns und die Bauvollendung sind die Formulare Selbstdeklaration Baukontrolle 1 und Selbstdeklaration Baukontrolle 2 via eBau einzureichen.
Die Meldungen Baubeginn und Bauende müssen unterzeichnet und in Papierform bei der Bauverwaltung eingereicht werden. | Weisungen Baukontrolle
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Anschlussgebühren Die einmaligen Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser richten sich nach den gültigen Reglementen. Ab 01. Januar 2025 werden die Anschlussgebühren erhöht. Die gültigen Ansätze sind publiziert unter Gebühren und Abgaben 2025. | Abwasserentsorgungsreglement Gebühren und Abgaben 2024 Wasserversorgungsreglement
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Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern | Privatrechtliche Bestimmungen (Nachbarrecht)
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Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken / Lichtraumprofil Die Grundeigentümer von Parzellen im Wohn-, Gewerbe- und Waldgebiet sind verpflichtet, den Strassenraum über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m, über Geh- und Radwegen bis auf 2.50 m, freizuhalten. Bei Strassen und Wegen ist die lichte Breite von 0.50 m einzuhalten. Unter anderem darf die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung nicht beeinträchtigt werden, überhängende Äste sind bis auf Lampenhöhe zu entfernen. Diese Vorgaben sind zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit das ganze Jahr einzuhalten. Entspricht der heutige Zustand nicht den Bestimmungen, sind die Bepflanzungen entsprechend zurück zu schneiden. Das Zurückschneiden ist eventuell mehrmals pro Jahr erforderlich. Gemäss dem Kantonalen Strassengesetz muss der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raumes seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m frei gehalten werden. Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2.50 m frei zu halten. Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0.50 m frei zu halten. | Merkblatt zurückschneiden Bäume und Sträucher (Lichtraumprofil)
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Quellensteuer | | | Quellensteuer
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Bestattung und Grabmal Auf dem Friedhof Jegenstorf sind Beisetzungen im Reihengrab, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab, Urnen-Nischengrab oder Themengrab möglich. Die Meldung eines Todesfalles erfolgt, gestützt auf den Todesschein eines Arztes, beim Zivilstandsamt des Todesortes. Für Jegenstorf ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Tel. 031 635 42 00, zuständig. Sobald die Todesanzeigebescheinigung des Zivilstandsamtes vorliegt, kann die Gemeindeschreiberei die Bestattungsbewilligung für den Friedhof Jegenstorf ausstellen. Vorgängig haben die Angehörigen mit dem zuständigen Pfarrer den Bestattungstermin zu vereinbaren. Ist die Beisetzung auf dem Friedhof Jegenstorf erfolgt, ist für die Erstellung eines Grabmals die Bewilligung der Begräbnisgemeinde erforderlich. Präsident der Begräbnisgemeinde Steimer Christian, Münchringen
Tel. 031 761 24 64
Sekretariat / Finanzen Stettler Susanne, Zuzwil
Tel. 079 203 07 48 | | | Zivilstandsamt Bern-Mittelland
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Einbürgerung Für die Durchführung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens ist der Gemeinderat zuständig. Wenn Sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sind, seit insgesamt zehn Jahren in der Schweiz leben und keine Sozialhilfe bezogen haben oder beziehen, können Sie das Gemeindebürgerrecht unserer Gemeinde beantragen. Vor der Gesuchseinreichung haben Einbürgerungswillige im bwd - Bildungszentrum für Wirtschaft- und Dienstleistung in Bern den Einbürgerungstest zu absolvieren. Gleichzeitig muss ein Sprachnachweis resp. ein anerkanntes Sprachdiplom vorgelegt werden können. Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie auf der Gemeindeschreiberei. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Gesuchsunterlagen. Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie ausländische Kinder mit einem schweizerischen Elternteil können von der Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung profitieren.
Diese Gesuchsformulare können Sie direkt beim Staatssekretariat für Migration in Bern beziehen. | | | Einbürgerung
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Ehe - Informationen | | | Ehe
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Raumreservationssystem Raumreservationssystem der Gemeinde Jegenstorf | | | Raumreservationssystem
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bfu Sicherheitstipp | | | bfu Sicherheitstipps
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Parkierungserleichterung | | | Parkierungserleichterung
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Waffenerwerbsschein Die Gesuche um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins müssen neu direkt bei der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Postfach, 3001 Bern, eingereicht werden. | | | Waffenerwerbsschein
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Strafregisterauszug | | | Strafregisterauszug
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Steuern berechnen | Gebühren und Abgaben 2024
| | Steuern berechnen
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Prämienverbilligung Bei Fragen zu Prämienverbilligungen der Krankenkassen wenden Sie sich an das Amt für Sozialversicherungen . | | | Amt für Sozialversicherungen
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Liegenschaftssteuer Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.0 ‰ des amtlichen Werts. Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31.12. im Grundbuch als Eigentümer:in bzw. als Nutzniesser:in eingetragen ist. Die Gemeinde Jegenstorf fakturiert die Liegenschaftssteuer über den Kanton Bern. Die Rechnung wird jeweils gegen Ende Jahr verschickt. Liegenschaftssteuerbeträge unter CHF 10.00 werden nicht in Rechnung gestellt. | Gebühren und Abgaben 2024
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Amtliche Bewertung Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert zudem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Der amtliche Wert wird durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks Rechnung getragen. Änderungen am Grundstück werden laufend neu bewertet und nachgetragen. Die Bewertungsunterlagen befinden sich im Dienstleistungszentrum der Standortgemeinde und können von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzniesserinnen und Nutzniessern eingesehen werden.
| | | https://www.sv.fin.be.ch/de/start/themen/steuersituationen/kauf-verkauf-liegenschaft/amtlicher-wert.html
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Benützung von öffentlichem Terrain Die Inanspruchnahme von öffentlichem Terrain, z.B. von Strassen, Wegen oder Plätzen, zur Vornahme von Grabarbeiten im Zusammenhang mit Werkleitungen oder sonstigen Bauarbeiten ist bewilligungspflichtig.
Das Lagern von Material resp. das Abstellen von Mulden, Baustellenfahrzeuge und dergleichen auf öffentlichem Areal ist ebenfalls bewilligungspflichtig. Das Gesuch für die Benützung von öffentlichem Terrain (Formular 5.0) ist mindestens zwei Wochen vor der geplanten Inanspruchnahme der Bauverwaltung, zusammen mit einem Situationsplan einzureichen. Das Formular 5.0 „Benützung von öffentlichem Terrain“ kann auf der Webseite des Kantons Bern heruntergeladen werden. | Ausführungsvorschriften für Werkleitungsgräben
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Tagesfamilien | | | Tagesfamilienorganisation (TFO) Untere Emme-Mittelland
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Budget / Rechnung Hier finden Sie die aktuellsten Daten betreffend Finanzen. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Finanzverwaltung. | Budget 2024 Gebühren und Abgaben 2024 Jahresrechnung 2023
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ÖREB-Kataster Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Der Grundeigentümer:in muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Der ÖREB-Kataster kann in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre. | Publikumsbroschüre ÖREB
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Ergänzungsleistungen - Anmeldung Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Das Ziel ist es, die minimalen Lebenskosten von anspruchsberechtigten Personen zu decken.
Anspruchsberechtigt sind AHV- und IV-Rentner, Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV ab 18 Jahren und diejenigen die ein IV-Taggeld während mindestens 6 Monaten ununterbrochen beziehen. Berechnungsgrundlagen für die Prüfung eines allfälligen Rentenanspruchs erfolgt aufgrund der aktuellen Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte (Miete, Heimkosten, alle Arten von Renten, Erwerbseinkommen, alle Arten von Vermögenswerten, etc.) | | | Ergänzungsleistungen
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Rentenvorausberechnung - Antrag Eine Rentenvorausberechnung informiert Sie darüber, mit welchen Rentenbeträgen Sie bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todesfall für Ihre Angehörigen rechnen können. Berechnungsgrundlagen sind die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse. Diese Vorausberechnung ist jedoch nicht verbindlich, da sich nebst den persönlichen Verhältnissen auch die rechtlichen Verhältnisse ändern können. | | | Rentenvorausberechnung
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Arbeitgeber - Formulare Alle Arbeitgeber sind verpflichtet sich bei einer Ausgleichskasse und einer Familienausgleichskasse anzumelden und AHV-Beiträge abzurechnen. Unter obenstehendem Link haben Sie Zugang zu folgenden Formularen: - Anmeldung als Arbeitgeber
- Eintrittsmeldung in den Betrieb
- Anmeldung zum vereinfachten Abrechnungsverfahren nach Bundesrecht
- Lohnbescheinigung und Rektifikat
| | | Arbeitgebende
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Mutterschaftsentschädigung Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung entsteht dann, wenn die versicherte Person während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne der AHV obligatorisch versichert war.
Das bedeutet, dass die Person während min. 9 Monaten im Jahr oder mind. 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig war und den Mindestbeitrag erreicht hat.
Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Einkommens, max. ab CHF 196.00 am Tag.
| | | Mutterschaftsentschädigung
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Erwerbsersatzordnung - Formulare Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO) haben alle Personen, die in der Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst ihren Dienst leisten. Auch diejenigen, die J+ S- und die Jungschützenleiterkurse besuchen. | | | Erwerbsersatzordnung
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Familienzulagen Familienzulagen sind Sozialleistungen, die vollumfänglich durch den Arbeitgeber ausbezahlt werden. Sie sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen.
Familienzulagen umfassen die Kinderzulagen (für Kinder <16 Jahren) und Ausbildungszulagen (für Personen zwischen 16 – 25 Jahren).
| | | Familienzulagen - Formulare
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Nichterwerbstätige - Anmeldung | | | Nichterwerbstätige
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Selbständigerwerbende - Anmeldung Als selbständigerwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen, ihre Betriebsorganisation frei wählen können und für mehrere Auftraggeber tätig sind. Selbständigerwerbende müssen ihre Beiträge an die Sozialversicherungen selbst bezahlen. | | | Selbständigerwerbende
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Onlineschalter für Unternehmen | | | EasyGov Swiss
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Lotto und Tombola Seit 01.01.2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft.Lottos und Tobmbolas sind neu meldepflichtig. Das Meldeformular finden Sie auf der Hompage des Kantons. | | | https://www.fobe.sid.be.ch/de/start/bewilligungen-meldungen/lottos-tombolas.html
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Kindertagesstätte Karussell | | | Kindertagesstätte Karussell
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Kinderbetreuung Waudchutz | | | Kinderbetreuung Waudchutz
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Betreuungsgutscheine kiBon (für Vorschulkinder) Die Gemeinde Jegenstorf unterstützt sowohl die familienergänzende Kinderbetreuung wie auch die Frühförderung von Kindern.
Erziehungsberechtigte erhalten von der Wohnsitzgemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, welchen sie bei einer anerkannten Kindertagesstätte oder Tageseltern-Organisation ihrer Wahl innerhalb des Kantons Bern einlösen können, sofern ihnen ein Platz in dieser Institution zugesichert wird.
Auf dem Onlineportal kiBon können sich Erziehungsberechtigte mit den für die Berechnung relevanten Daten registrieren. Über dieses Programm stellt die Gemeinde den Betreuungsgutschein aus. Die Institution, in welcher das Kind betreut wird, stellt der Gemeinde monatlich einen Kostenanteil in Rechnung. Diesen Anteil davon kann die Gemeinde ihrerseits in den kantonalen Lastenausgleich einbringen (abzüglich Selbstbehalt für die Gemeinde: 20%). Die Gemeinde Jegenstorf stützt sich weitgehend auf die kantonale Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) und die Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) sowie den Art. 27 Abs. 1 lit. b der Gemeindeverordnung vom 28. November 2008 (GO). Die wichtigsten Eckpunkte für die Betreuungsgutscheine in Jegenstorf: Keine Kontingentierung: Alle Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein (VoBg Art. 2). Beschränkung für Schulkinder (ab dem 1. Kindergartenjahr): Für Schulkinder werden grundsätzlich keine Betreuungsgutscheine ausgegeben, ausser wenn die Betreuung durch eine anerkannte Tageselternorganisation erfolgt. Hierfür werden Betreuungsgutscheine bis maximal zum Ende des Schuljahres, in welchem das Kind 13 Jahre alt wird, ausgestellt (BgR Art. 6 Abs. 2). Keine engere Kopplung an das Beschäftigungspensum: Bei Alleinerziehenden mit Kindern im Vorschulalter muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, resp. mit Kindern ab dem Kindergarten mindestens 40 %, betragen. Bei Paaren mit Kindern im Vorschulalter muss dieses mindestens 120 %, resp. mit Kindern ab Eintritt in den Kindergarten 140 %, umfassen (FKJV Art. 38). Onlineportal für Betreuungsgutscheine: kiBon Weitere Informationen und Details finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten oder unter dem Familienportal des Kantons Bern. | Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen Verordnung über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen
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Tierkörpersammelstelle ab 01.01.2025 Jegenstorf ist ab 01. Januar 2025 der Regionalen Tierkörpersammelstelle in Lyss angeschlossen. Nähere Infos wie Öffnungezeiten finden Sie unter dem Link.
Kleintiere können bei Bedarf auch ausserhalb den Öffnungszeiten mittels Einwurfklappe entsorgt werden. | | | Tierkörpersammelstelle Lyss
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