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Benützung von öffentlichem Terrain

Die Inanspruchnahme von öffentlichem Terrain, z.B. von Strassen, Wegen oder Plätzen, zur Vornahme von Grabarbeiten im Zusammenhang mit Werkleitungen oder sonstigen Bauarbeiten ist bewilligungspflichtig. 
Das Lagern von Material resp. das Abstellen von Mulden, Baustellenfahrzeuge und dergleichen auf öffentlichem Areal ist ebenfalls bewilligungspflichtig. Das Gesuch für die Benützung von öffentlichem Terrain (Formular 5.0) ist mindestens zwei Wochen vor der geplanten Inanspruchnahme der Bauverwaltung, zusammen mit einem Situationsplan einzureichen.

Das Formular 5.0 „Benützung von öffentlichem Terrain“ kann auf der Webseite des Kantons Bern heruntergeladen werden.

Bauverwaltung
Baubewilligung, Eigentum

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