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Baugesuch - einreichen

Baugesuche müssen via eBau eingereicht werden. Der Link zu eBau ist auf der Startseite.

Ob für ein Bauvorhaben eine Baubewilligung erforderlich ist, ist im kantonalen Baugesetz (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 und 5) geregelt. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung gerne Auskunft.

Obwohl das Baugesuch elektronisch eingereicht wird, ist bei der Bauverwaltung das Baugesuch mit allen Beilagen in Papierform in zwei Exemplaren einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Formulare und Baupläne original unterschrieben und datiert sind. Weitere Info’s finden Sie im Leitfaden für Baugesuchsteller (siehe unter Dokumente).

Je nach Art des Bauvorhabens sind die Formulare 5.0 - 5.8 erforderlich. Sie können auf der Webseite des Kantons Bern heruntergeladen werden.

In eBau sind auch das Meldeformular Solaranlagen und die Meldung Wärmeerzeugerersatz zu finden. Sie können es digital ausfüllen und einreichen. Eine Einreichung in Papierform ist bei diesen Meldungen nicht notwendig.

Baugesetz

Baubewilligungsdekret

Bauverordnung

Baupublikationen werden jeweils im fraubrunner anzeiger publiziert. Die Auflageakten können über eBau oder innert der  festgelegten Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

                                                     

 

 

                                                     

 

 

 

 

 

                                                          

 

Bauverwaltung
Baubewilligung

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