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Betreuungsgutscheine kiBon (für Vorschulkinder)

Die Gemeinde Jegenstorf unterstützt sowohl die familienergänzende Kinderbetreuung wie auch die Frühförderung von Kindern.
Erziehungsberechtigte erhalten von der Wohnsitzgemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, welchen sie bei einer anerkannten Kindertagesstätte oder Tageseltern-Organisation ihrer Wahl innerhalb des Kantons Bern einlösen können, sofern ihnen ein Platz in dieser Institution zugesichert wird.
Auf dem Onlineportal kiBon können sich Erziehungsberechtigte mit den für die Berechnung relevanten Daten registrieren. Über dieses Programm stellt die Gemeinde den Betreuungsgutschein aus. Die Institution, in welcher das Kind betreut wird, stellt der Gemeinde monatlich einen Kostenanteil in Rechnung. Diesen Anteil davon kann die Gemeinde ihrerseits in den kantonalen Lastenausgleich einbringen (abzüglich Selbstbehalt für die Gemeinde: 20%).

Die Gemeinde Jegenstorf stützt sich weitgehend auf die kantonale Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) und die Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) sowie den Art. 27 Abs. 1 lit. b der Gemeindeverordnung vom 28. November 2008 (GO).

Die wichtigsten Eckpunkte für die Betreuungsgutscheine in Jegenstorf:

Keine Kontingentierung: Alle Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein (VoBg Art. 2).

Beschränkung für Schulkinder (ab dem 1. Kindergartenjahr): Für Schulkinder werden grundsätzlich keine Betreuungsgutscheine ausgegeben, ausser wenn die Betreuung durch eine anerkannte Tageselternorganisation erfolgt. Hierfür werden Betreuungsgutscheine bis maximal zum Ende des Schuljahres, in welchem das Kind 13 Jahre alt wird, ausgestellt (BgR Art. 6 Abs. 2).

Keine engere Kopplung an das Beschäftigungspensum: Bei Alleinerziehenden mit Kindern im Vorschulalter muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, resp. mit Kindern ab dem Kindergarten mindestens 40 %, betragen. Bei Paaren mit Kindern im Vorschulalter muss dieses mindestens 120 %, resp. mit Kindern ab Eintritt in den Kindergarten 140 %, umfassen (FKJV Art. 38).

 

Onlineportal für Betreuungsgutscheine: kiBon

Weitere Informationen und Details finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten oder unter dem Familienportal des Kantons Bern.

Gemeindeschreiberei
Kinder und Jugendliche, Vorschule

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