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Baukontrolle

Die Baukontrolle / Baupolizei ist zuständig für

  • die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung
  • die Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und –hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben
  • die Wiederherstellung des rechtsmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen
  • die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen
  • Durchführung Pflichtkontrollen (Schnurgerüstabnahme, Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz und die Kontrolle von Versickerungsanlagen

Für die Meldung des Baubeginns und die Bauvollendung sind die Formulare Selbstdeklaration Baukontrolle 1 und Selbstdeklaration Baukontrolle 2 via eBau einzureichen.
Die Meldungen Baubeginn und Bauende müssen unterzeichnet und in Papierform bei der Bauverwaltung eingereicht werden.

Bauverwaltung
Baubewilligung

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