Ab 1. März 2022 können Baugesuche und Meldeformulare für Solaranlagen nur noch via eBau eingereicht werden! Der entsprechende Link ist auf der "Startseite" unter "Direktlinks".
Ob für ein Bauvorhaben eine Baubewilligung erforderlich ist, ist im kantonalen Baugesetz (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 und 5) geregelt. Im Zweifelsfall erteilt die Bauverwaltung gerne Auskunft.
Das Baugesuch ist bei der Bauverwaltung einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Formulare und Baupläne unterschrieben und datiert sind und alle erforderlichen Formulare inkl. Beilagen eingereicht werden. Weitere Info’s finden Sie im Leitfaden für Baugesuchsteller (siehe unter Dokumente).
Die Baugesuchsformulare können Sie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung herunterladen. Die Baugesuchsformulare sind auf der Webseite des Kantons bis auf Weiteres aufgeschaltet, da zum eBaugesuch je nach Art des Bauvorhabens die Formulare 5.0 – 5.8 noch erforderlich sind.
Baugesetz
Baubewilligungsdekret
Bauverordnung
Baupublikationen werden jeweils im fraubrunner anzeiger publiziert. Die Gesuchsunterlagen mit den Plänen können innert der festgelegten Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung eingesehen werden.
Die aktuellen Baupublikationen finden Sie auf der Startseite unter "Direktlinks" oder sie sind einsehbar über eBau.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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