Die Gemeinde Jegenstorf unterstützt sowohl die familienergänzende Kinderbetreuung wie auch die Frühförderung von Kindern. Die Gemeindeversammlung vom 22. November 2019 hat den Antrag des Gemeinderates gutgeheissen und das Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen genehmigt.
Erziehungsberechtigte erhalten von der Wohnsitzgemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, welchen sie bei Kindertagesstätten oder Tageseltern-Organisationen ihrer Wahl im Kanton Bern einlösen können, sofern ihnen ein Platz in dieser Institution freigehalten bzw. zugesichert wird.
Auf dem Onlineportal kiBon können sich Erziehungsberechtigte mit den für die Berechnung relevanten Daten registrieren. Über dieses Programm stellt die Gemeinde den Betreuungsgutschein aus. Die Institution, in welcher das Kind betreut wird, stellt der Gemeinde einen Kostenanteil in Rechnung. Diesen Anteil kann die Gemeinde ihrerseits in den kantonalen Lastenausgleich einbringen. 20 % dieser Kosten muss sie allerdings selber tragen.
Weitere Informationen und Details finden Sie im Reglement und in der Verordnung über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen oder unter www.fambe.sites.be.ch.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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