Im August wird den registrierten Hundehaltern die Hundetaxe für das laufende Jahr automatisch in Rechnung gestellt.
Die Taxe wird jährlich im fraubrunner anzeiger und auf der Homepage unter Gebühren und Abgaben publiziert.
Von der Taxe befreit werden auf Gesuch hin speziell ausgebildete Hunde. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Halter nachgewiesen werden können. Ebenfalls befreit sind Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind.
Änderungen wie Adresswechsel, Besitzerwechsel oder Todesfall des Hundes sind umgehend der Finanzverwaltung zu melden.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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