Wegzug innerhalb der Schweiz
Wir bitten Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abzumelden. Wir benötigen dafür die folgenden Unterlagen:
Schweizer Bürger:innen
Amtliches Dokument (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis)
Ausländische Staatsangehörige
Ausländerausweis
Wegzug ins Ausland ohne Abmeldung
Bei vorübergehenden Auslandaufenthalten von weniger als einem Jahr - mit anschliessender Rückkehr nach Jegenstorf - erfolgt keine Abmeldung. Bitte teilen Sie den Einwohnerdiensten die Abwesenheit trotzdem mit (Kehrichtgebühren, Korrespondenzen etc.).
Wegzug ins Ausland mit Wohnsitznahme
Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland benötigen die Einwohnerdienste eine Zustelladresse in der Schweiz. Damit die steuerlichen Angelegenheiten vor dem Wegzug geregelt werden können, sollte die Abmeldung einen Monat vor der Abreise erfolgen. Vorgängig ist das Formular "Wegzug ins Ausland" beim Steuerbüro einzureichen.