Die Zuständigkeiten im Bereich Brandschutz sind aufgeteilt. Neben den Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Bern (GVB) erfüllen auch die Feueraufseher der Gemeinden wichtige Aufgaben. Der Feuraufseher der Gemeinde prüft die Baugesuche in Bezug auf den Brandschutz und verfügt die notwendigen Brandschutzmassnahmen. Diese bilden einen Bestandteilt der Baubewilligung. Der Feueraufseher der Gemeinde setzt die Feuerschutzauflagen und Bedingungen für folgende Gebäude fest:
• Wohnbauten ohne Hochhäuser (Gesamthöhe < 30.0 m)
• Bauten für die Beherbergung und Pflege von bis zu 19 Personen (exkl. Gastgewerbe)
• Landwirtschaftliche Wohn- und Betriebsgebäude
• Einstellräume für Motorfahrzeuge für weniger als 50 Fahrzeuge
• Verwaltungs- und Bürogebäude (bis 600 m2 Gesamtfläche pro Geschoss, Gesamthöhe < 30.0 m)
• Verkaufsräume und Ladengruppen (Brandabschnittsfläche < 1‘200 m2) exkl. Apotheken und Drogerien
• Kleine und mittlere Gewerbebauten oder Kleingebäude, in denen kein erhöhtes Brandrisiko besteht (z.B. Coiffeur, Bäckerei, Metzgerei, Gärtnerei, Maler, Gipser, Baumeister usw.)
Feueraufseher der Gemeinde Jegenstorf ist Markus Bettler, Buchsifeger GmbH, Urtenen-Schönbühl
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Auf der Informationsplattform "Heureka" der Gebäudeversicherung Bern ist Brandschutz für überschaubare Bauvorhaben einfach erklärt. Wenn Sie die Eckdaten Ihres Projektes eingeben, erhalten Sie umgehend die relevanten Anforderungen für Ihr Bauvorhaben.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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