Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert zudem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Der amtliche Wert wird durch einen kantonalen Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks Rechnung getragen. Änderungen am Grundstück werden laufend neu bewertet und nachgetragen. Die Bewertungsunterlagen befinden sich im Dienstleistungszentrum der Standortgemeinde und können von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzniesserinnen und Nutzniessern eingesehen werden.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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