Die Grundeigentümer von Parzellen im Wohn-, Gewerbe- und Waldgebiet sind verpflichtet, den Strassenraum über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m, über Geh- und Radwegen bis auf 2.50 m, freizuhalten. Bei Strassen und Wegen ist die lichte Breite von 0.50 m einzuhalten. Unter anderem darf die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung nicht beeinträchtigt werden, überhängende Äste sind bis auf Lampenhöhe zu entfernen.
Diese Vorgaben sind zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit das ganze Jahr einzuhalten. Entspricht der heutige Zustand nicht den Bestimmungen, sind die Bepflanzungen entsprechend zurück zu schneiden. Das Zurückschneiden ist eventuell mehrmals pro Jahr erforderlich.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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