Gemäss dem Kantonalen Strassengesetz muss der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raumes seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m frei gehalten werden.
Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2.50 m frei zu halten. Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0.50 m frei zu halten.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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