Für bestimmte amtliche Zwecke genügt ein Handlungsfähigkeitszeugnis nicht, und es wird ein Leumundszeugnis benötigt.
Anträge zur Ausstellung eines Leumundszeugnisses sind schriftlich zu stellen und zu begründen. Es ist anzugeben, auf welche gesetzliche Grundlage sich das Begehren stützt. Dem Gesuch ist ein aktueller Strafregisterauszug beizulegen.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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