Steuerpflichtige Personen, welche nicht der Quellensteuer unterstellt sind, müssen jedes Jahr die Steuererklärung für Einkommens- und Vermögenssteuer ausfüllen. Ab dem 18. Altersjahr wird das Ausfüllen der Steuererklärung Pflicht.
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Seite Drucken
2023. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz» und «Nutzungsbedingungen».