Diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
Das revidierte kantonale Energiegesetz ist seit 01.01.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Für Gebäudebesitzende sind nachfolgende Informationen wichtig:
• Der Ersatz jeder Heizung ist meldepflichtig. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäudekategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.
• Bei Neubauten gilt neu die gewichtete Gesamtenergieeffizienz. Die Eigenenergieerzeugung kann angerechnet werden. Es gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht. Zudem muss ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Auskünfte zum Thema Energie finden Sie auf der Webseite des Amtes für Umweltkoordination und Energie.
Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM ist vom Kanton Bern beauftragt, eine unabhängige Stelle für Energieberatung zu führen. Haben Sie Fragen zur Energie, können Sie sich an die öffentliche Energieberatungsstelle wenden.
Das Angebot der öffentlichen Energieberatung richtet sich an Hauseigentümer:innen, Mieter:innen, Kaufinteressierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Sparten Dienstleistung, Detailhandel und Gewerbe sowie an die 76 Gemeinden der Region Bern-Mittelland.
Adresse Energieberatungsstelle der Region Bern-Mittelland:
Energieberatungsstelle Bern-Mittelland
Stauffacherstrasse 59g
3014 Bern
Telefon 031 370 14 44
info@energieberatungbern.ch
www.energieberatungbern.ch