Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
scrollen

Beglaubigungen / Bestätigungen

Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar ausgeführt werden.

Die Einwohnerdienste können lediglich bestätigen, dass es sich um die eigenhändige Unterschrift einer Person handelt, wenn die Unterschrift persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei erbracht wird.

Gemeindeschreiberei
Ausweise und Bescheinigungen

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen