Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122, Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Jegenstorf hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplans 1 „Tromgässli 2“ am 10.03.2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung oder unter www.jegenstorf.ch eingesehen werden.
Jegenstorf, 11.03.2025, Gemeinderat Jegenstorf