01.04.2025
Ausschreibung Nachführungsmandat 2026-2033
Mit dem Informationsschreiben vom 22.11.2024 des Amtes für Geoinformationen AGI werden die Gemeinden aufgefordert, für die neue Vertragsperiode von 2026 bis 2033 eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen und nach Möglichkeit bis Ende Juli 2025 den Vertrag zur Genehmigung beim AGI einzureichen.
Die Nachführung der amtlichen Vermessung muss aufgrund der bundesrechtlichen Vor-gaben, unabhängig vom Umfang des Auftrags, öffentlich ausgeschrieben werden (Art. 45 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrates vom 18.11.1992 über die amtliche Vermessung; VAV; SR 211.432.2). Artikel 42 Absatz 2 KGeoIG sieht vor, dass sich die Ausschreibung des Nachführungsvertrags nach dem Bundesgesetz vom 6.10.1995 über den Binnenmarkt (BGBM; SR 943.02) richtet. Interessierte müssen die Möglichkeit haben, sich um den Auftrag zu bewerben. Für das Verfahren gelten die allgemeinen Grundsätze der Objektivität, der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung sowie der Transparenz.
Nachfolgend finden Sie die Publikation und den einzureichenden Positionenkatalog.
April 2025
Gemeinderat Jegenstorf