genehmigt am 26.04.2011 | |
genehmigt am 17.11.2022 | |
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genehmigt am 21.01.2014 | |
Geringfügige Änderung des Zonenplans „Dorfstrasse 2c, Ballmoos“ nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV Der Gemeinderat von Jegenstorf hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplans am 29.01.2024 beschlossen. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung oder unter www.jegenstorf.ch eingesehen werden. | genehmigt am 13.09.2019 |
Einwohnergemeinde Jegenstorf, Bernstrasse 13, 3303 Jegenstorf, gemeinde(at)jegenstorf.ch
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