Alle EinwohnerInnen der Vertragsgemeinden, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, einen Rat suchen, oder eine Auskunft wünschen, können die Hilfe des Sozialdienstes beanspruchen. Sie bestimmen mit, wann und wie lange Sie Beratung wünschen. Die Beratungen sind im allgemeinen kostenlos. Die MitarbeiterInnen des Sozialdienstes unterstehen dem Amtsgeheimnis.