Die Eltern
- geben bekannt, bei welchem Zahnarzt eine allfällige Behandlung vorgenommen wird,
- sorgen dafür, dass die Kinder pünktlich zu den Konsultationen erscheinen,
- helfen den Kindern, die Zähne täglich zu pflegen, wenn nötig mit Beratung des Zahnarztes.
Der Schulzahnarzt / die Schulzahnärztin
- führt die jährliche Untersuchung durch und informiert die Eltern über das Ergebnis, bei notwendiger Behandlung mit Kostenvoranschlag,
- wendet den Versicherungstarif der SSO an (UV/MV/IV),
- berät hinsichtlich Vorbeugemassnahmen Kinder, Eltern und Lehrerschaft.
Die Schule
- sorgt dafür, dass alle Kinder der Volksschule zur jährlichen Untersuchung aufgeboten werden,
- informiert die Kinder – wenn möglich unter Einbezug der Eltern – über gesunde Ernährung sowie über Mund- und Zahnhygiene (Prophylaxe),
- führt das periodische Einbürsten von Fluoridkonzentraten durch (im Kindergarten wird eine normale Zahnpasta benützt).
Die Gemeinde
- übernimmt die Kosten für die Untersuchungen durch den Schulzahnarzt, die Schulzahnärztin
- übernimmt die Kosten für die Schulzahninstruktorin,
- gewährt Eltern mit bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen auf Gesuch hin einen Gemeindebeitrag an medizinisch notwendigen Zahnbehandlungskosten inkl. kieferorthopädischer Massnahmen. Der Beitrag wird auf der Grundlage der Schulzahnpflegeverordnung der Gemeinde Jegenstorf berechnet.
Um einen Gemeindebeitrag an die Karies- oder kieferorthopädischen Behandlungen zu erhalten, muss ein Gesuch eingereicht werden. Das Gesuchsformular mit den nötigen Informationen erhalten Sie bei der Schulzahnpflegestelle, welche Ihnen auch für weitere Fragen rund um die Schulzahnpflege zur Verfügung steht.
Schulsekretariat
Ruth Hungerbühler
Iffwilstrasse 10
3303 Jegenstorf
Tel. 031 763 11 20
E-Mail
Schulzahnpflegeverordnung der Gemeinde Jegenstorf
Informationen betr. Gemeindebeiträge für zahnärztliche Behandlungen
Beitragsgesuch - Formular